Für einen Palettentransport zwischen Deutschland und Frankreich brauchen Sie keine Zollpapiere, aber drei Dokumente: den CMR-Frachtbrief, die Handelsrechnung mit den Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beider Parteien und einen Lieferschein. Der Incoterm regelt Transport und Risiko; steuerfrei ist die Lieferung, wenn die Nummer des Empfängers gültig und die Beförderung nachgewiesen ist. Für die Schweiz und Liechtenstein kommen Zollpapiere hinzu.

Kurz gesagt: Welche Dokumente Sie wirklich brauchen

Ein innergemeinschaftlicher Transport kommt mit wenigen Papieren aus, aber diese müssen vollständig und widerspruchsfrei sein. Der CMR-Frachtbrief begleitet die Ware, die Rechnung mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummern begründet die Steuerfreiheit, der Lieferschein erlaubt die Wareneingangskontrolle. Dazu kommen je nach Ware Gefahrgutpapiere und je nach Umsatz die Zusammenfassende Meldung und Intrastat.

  • CMR-Frachtbrief: Transportdokument in drei Ausfertigungen, bei Abholung und Zustellung unterschrieben.
  • Handelsrechnung: mit der Nummer von Verkäufer und Käufer und dem Hinweis auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
  • Lieferschein: Packstücke, Mengen, Artikelnummern, Bestellnummer des Empfängers.
  • Beförderungspapier: nur bei Gefahrgut nach ADR.
  • Zollpapiere: nur für die Schweiz, Liechtenstein und andere Länder außerhalb der EU.

Kein Zoll innerhalb der EU – aber Pflichten bleiben

Zwischen Deutschland, Österreich, Luxemburg und Frankreich gibt es keine Zollgrenze: keine Ausfuhranmeldung, keine Einfuhrabgaben, keine Abfertigung an der Grenze. Was bleibt, sind die umsatzsteuerlichen Pflichten der innergemeinschaftlichen Lieferung, die statistischen Meldepflichten ab bestimmten Schwellenwerten und besondere Regeln für verbrauchsteuerpflichtige Getränke, Lebensmittel tierischen Ursprungs oder Gefahrgut.

Der CMR-Frachtbrief: Felder und Ausfüllhilfe

Der CMR-Frachtbrief beweist den Abschluss des Beförderungsvertrags und die Übernahme der Ware. Er wird vom Absender ausgestellt, vom Frachtführer bei der Abholung und vom Empfänger bei der Zustellung unterschrieben; jeder erhält eine Ausfertigung. Bei einer Online-Buchung wird er aus Ihren Buchungsdaten erstellt – Sie prüfen ihn und unterschreiben als Absender.

FeldInhaltWorauf zu achten ist
1 – AbsenderFirma, Adresse, LandIdentisch mit der Rechnung
2 – EmpfängerFirma, Zustelladresse, LandTatsächliche Entladestelle, nicht der Firmensitz
3 – AuslieferungsortOrt und Land der ZustellungMit Feld 2 abgleichen
4 – Übernahmeort und DatumLadestelle, AbholdatumBeginn der Haftung des Frachtführers
5 – Beigefügte DokumenteRechnung, Lieferschein, BeförderungspapierAlle Begleitpapiere auflisten
6 bis 12 – WareAnzahl Packstücke, Verpackungsart, Bezeichnung, Gewicht, VolumenBruttogewicht, UN-Nummer bei Gefahrgut
13 – Anweisungen des AbsendersAvisierung, Hebebühne, ZeitfensterWas der Fahrer wissen muss
18 – Vorbehalte des FrachtführersZustand der Ware bei ÜbernahmeLeer bedeutet: äußerlich einwandfrei übernommen
22 bis 24 – UnterschriftenAbsender, Frachtführer, EmpfängerEmpfänger vermerkt hier Schäden bei Zustellung

Lieferschein und Handelsrechnung: Pflichtangaben für Frankreich

Die Handelsrechnung an einen französischen Geschäftskunden enthält Ihre USt-IdNr., die Nummer des Empfängers, Warenbezeichnung, Menge, Preis und den Hinweis auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Der Lieferschein listet die Packstücke und nennt die Bestellnummer des Empfängers – französische Wareneingänge verweigern Paletten ohne Bezug zur Bestellung häufig an der Rampe.

USt-IdNr., UID-Nummer und französische Nummer: Prüfung über VIES

Die deutsche USt-IdNr. beginnt mit DE und neun Ziffern, die österreichische UID-Nummer mit ATU und acht Ziffern, die luxemburgische mit LU und acht Ziffern; die französische Nummer beginnt mit FR, gefolgt von zwei Prüfzeichen und neun Ziffern. Prüfen Sie die Nummer Ihres französischen Kunden vor der ersten Lieferung im EU-System VIES und bewahren Sie das Ergebnis auf.

Unternehmen in Deutschland können die Nummer zusätzlich beim Bundeszentralamt für Steuern qualifiziert bestätigen lassen; dabei werden auch Name und Anschrift des Kunden abgeglichen.

Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit und Gelangensnachweis

Eine Warenlieferung zwischen zwei Unternehmen aus zwei EU-Mitgliedstaaten ist eine innergemeinschaftliche Lieferung: Sie rechnen ohne deutsche Umsatzsteuer ab, Ihr Kunde in Frankreich versteuert den Erwerb dort. Voraussetzungen sind eine gültige Nummer des Empfängers, die Aufnahme in die Zusammenfassende Meldung und der Nachweis, dass die Ware Deutschland tatsächlich verlassen hat.

In Deutschland dient dafür die Gelangensbestätigung oder, beim Versand mit einem Frachtführer, der vom Empfänger unterschriebene CMR-Frachtbrief. Bewahren Sie ihn mit Rechnung und VIES-Ergebnis auf. Auch die Transportleistung selbst wird an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat ohne Umsatzsteuer abgerechnet – der Empfänger schuldet die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren.

Zusammenfassende Meldung und Intrastat: Wer wann meldet

In der Zusammenfassenden Meldung erklären Sie Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen je Kunde und Nummer – in Deutschland elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern, in Österreich über FinanzOnline. Intrastat ist die statistische Meldung des Warenverkehrs an das Statistische Bundesamt beziehungsweise an Statistik Austria; sie wird erst ab einem jährlichen Schwellenwert fällig.

Schweiz und Liechtenstein: Zollanmeldung, Ursprung, Einfuhrsteuer

Zwischen Frankreich und der Schweiz oder Liechtenstein verläuft eine Zollgrenze. Jede Sendung braucht eine Ausfuhranmeldung im Abgangsland und eine Einfuhranmeldung im Bestimmungsland, mit Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zöllen. Diese Formalitäten sind Pflicht; die Verzollungskosten sind im Online-Preis nicht enthalten. Liechtenstein bildet mit der Schweiz ein gemeinsames Zollgebiet.

  • Handelsrechnung: Wert, Währung, Ursprungsland und Zolltarifnummer jeder Ware, Lieferbedingung nach Incoterms.
  • Ursprungserklärung: auf der Rechnung, damit Ursprungsware vom Präferenzzoll des Freihandelsabkommens profitiert.
  • Einfuhr in die Schweiz: Industrieprodukte sind seit 2024 zollfrei, die Einfuhrsteuer fällt dennoch an; für Agrarprodukte können Zölle anfallen.
  • Zuständigkeit: Der Incoterm legt fest, wer Ausfuhr und Einfuhr übernimmt – bei DAP der Verkäufer die Ausfuhr, der Käufer die Einfuhr.

Incoterms 2020 im Handel mit Frankreich: EXW, FCA, DAP, DDP im Vergleich

Die Incoterms legen fest, wer den Transport organisiert und bezahlt und wo das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Im Handel mit Frankreich sind vier Klauseln üblich: EXW ab Werk, FCA frei Frachtführer, DAP geliefert benannter Ort und DDP geliefert verzollt. Innerhalb der EU unterscheiden sich DAP und DDP praktisch nur beim Umsatzsteuerrisiko.

KlauselTransport organisiertRisiko geht überTypischer Einsatz
EXW – ab WerkKäuferAn der Rampe des Verkäufers, vor der VerladungKäufer holt selbst ab; wenig Aufwand für den Verkäufer, aber schwieriger Gelangensnachweis
FCA – frei FrachtführerKäufer, Verkäufer verlädtNach Übergabe an den FrachtführerBessere Alternative zu EXW: Der Verkäufer verlädt und erhält den CMR
DAP – geliefert benannter OrtVerkäuferBei Ankunft am Zielort, vor der EntladungStandard für Exporteure, die den Transport steuern wollen
DDP – geliefert verzolltVerkäuferAm Zielort, inklusive aller AbgabenIn der EU selten nötig; in die Schweiz trägt der Verkäufer auch die Einfuhrabgaben

Wer trägt das Transportrisiko? Gefahrenübergang und Versicherung

Der Incoterm bestimmt, ab wann der Käufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung trägt – bei EXW schon an Ihrer Rampe, bei DAP erst beim Empfänger in Frankreich. Unabhängig davon haftet der Frachtführer nach dem CMR-Übereinkommen, jedoch begrenzt nach Gewicht. Wer den vollen Warenwert absichern will, wählt bei der Buchung die Warenversicherung ad valorem zu 0,8 % des Warenwerts.

Ablieferbeleg und Schadensmeldung: Fristen nach CMR-Übereinkommen

Der vom Empfänger unterschriebene CMR-Frachtbrief ist der Ablieferbeleg. Äußerlich erkennbare Schäden muss der Empfänger bei der Übergabe auf dem Frachtbrief vermerken, sonst gilt die Ware als ordnungsgemäß abgeliefert. Für äußerlich nicht erkennbare Schäden sieht das CMR-Übereinkommen eine schriftliche Anzeige binnen sieben Tagen nach Ablieferung vor, für Lieferfristüberschreitungen einen Vorbehalt binnen 21 Tagen.

Gefahrgut-Papiere: Beförderungspapier und Kennzeichnung

Gefahrgut nach ADR braucht ein Beförderungspapier mit UN-Nummer, offizieller Benennung, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe, Anzahl und Art der Versandstücke sowie Gesamtmenge. Die Angaben können im CMR-Frachtbrief stehen, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind. Gefahrgut fällt nicht unter den Online-Preis: Fordern Sie ein Angebot an, und wir klären die Papiere vorab.

Bezug aus Frankreich: Dokumente aus Sicht des Käufers

Kaufen Sie in Frankreich ab Werk, sind Sie Auftraggeber des Transports: Der CMR-Frachtbrief wird aus Ihrer Buchung erstellt und an der französischen Ladestelle unterschrieben, die Rechnung des Lieferanten trägt Ihre USt-IdNr., und Sie versteuern den innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland oder Österreich. In die Schweiz kommen Ausfuhr- und Einfuhranmeldung hinzu.

  • Rechnung des Lieferanten: mit seiner französischen Nummer und Ihrer USt-IdNr., ohne französische Umsatzsteuer.
  • Erwerbsteuer: Sie erklären den innergemeinschaftlichen Erwerb in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Verbrauchsteuer: Wein, Sekt und Spirituosen brauchen ein elektronisches Begleitdokument – fragen Sie solche Sendungen per Angebot an.

Häufige Fehler in den Papieren – und ihre Folgen

Die meisten Probleme entstehen nicht beim Transport, sondern in der Buchhaltung: eine ungültige USt-IdNr., eine Rechnung ohne Hinweis auf die Steuerfreiheit, ein CMR ohne Empfängerunterschrift, ein Lieferschein ohne Bestellnummer. Die Folge sind Nachversteuerung, verweigerte Annahme oder ein Schadensfall ohne Beweis. Jeder dieser Fehler ist mit wenigen Minuten Sorgfalt vermeidbar.

  1. Nummer des Kunden nicht über VIES geprüft – Steuerfreiheit gefährdet.
  2. CMR-Frachtbrief ohne Unterschrift des Empfängers – kein Gelangensnachweis.
  3. Schaden bei Zustellung nicht auf dem CMR vermerkt – Reklamation praktisch aussichtslos.
  4. Lieferschein ohne Bestellnummer – Annahme an der französischen Rampe verweigert.
  5. Sendung in die Schweiz ohne Zolltarifnummern auf der Rechnung – Verzollung blockiert.

Dokumente vorbereiten und Preis berechnen

Den CMR-Frachtbrief erstellen wir aus Ihrer Buchung; Rechnung und Lieferschein stellen Sie bereit. Für 1 bis 3 Paletten berechnen Sie den Nettopreis online in 30 Sekunden, in beide Richtungen. Bei Gefahrgut, verbrauchsteuerpflichtiger Ware oder größeren Sendungen fordern Sie ein Angebot an: Eine Person antwortet in unter 2 Stunden (werktags), spätestens innerhalb von 24 Stunden.

Preis berechnen und Dokumente vorbereiten

FAQ

Brauche ich für eine Palette nach Frankreich Zollpapiere?
Aus Deutschland, Österreich und Luxemburg nicht: Diese Länder und Frankreich gehören zum Zollgebiet der EU, es gibt keine Ausfuhr- oder Einfuhranmeldung und keine Abgaben. Sie brauchen den CMR-Frachtbrief, eine Handelsrechnung mit den Nummern beider Parteien und einen Lieferschein. Aus der Schweiz und Liechtenstein sind Zollpapiere dagegen Pflicht; die Verzollungskosten sind nicht im Online-Preis enthalten.
Wer füllt den CMR-Frachtbrief aus – ich oder die Spedition?
Rechtlich ist der Absender für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. In der Praxis wird der Frachtbrief aus den Buchungsdaten erstellt und bei der Abholung vorgelegt: Sie prüfen die Angaben zu Ware, Packstücken und Gewicht, unterschreiben als Absender und behalten eine Ausfertigung. Bei FreightMaster entsteht der CMR für jede Sendung aus Ihrer Buchung.
Muss die Nummer des französischen Empfängers auf der Rechnung stehen?
Ja. Ohne gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers ist die Lieferung keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, und Sie müssten deutsche Umsatzsteuer berechnen. Prüfen Sie die Nummer vor der ersten Lieferung über VIES, bewahren Sie das Ergebnis auf und nehmen Sie die Lieferung in die Zusammenfassende Meldung auf. Die Rechnung enthält beide Nummern und den Hinweis auf die Steuerfreiheit.
Was bedeutet DAP bei einer Lieferung nach Lyon?
DAP Lyon heißt: Sie als Verkäufer organisieren und bezahlen den Transport bis zur benannten Adresse in Lyon; das Risiko geht bei Ankunft des LKW vor der Entladung auf den Käufer über. Die Entladung ist Sache des Empfängers, der den innergemeinschaftlichen Erwerb in Frankreich versteuert. DAP ist die klarste Klausel, wenn Sie Transport und Nachweis selbst steuern wollen.
Wie lange kann ich einen Transportschaden reklamieren?
Äußerlich erkennbare Schäden müssen bei der Zustellung auf dem CMR-Frachtbrief vermerkt werden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind nach dem CMR-Übereinkommen binnen sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen, Lieferfristüberschreitungen binnen 21 Tagen. Ohne fristgerechten Vorbehalt gilt die Ware als vertragsgemäß abgeliefert. Dokumentieren Sie den Schaden konkret und mit Fotos, bevor Sie entladen.

Der Preis für diese Sendung in 30 Sekunden

Geben Sie Strecke und Paletten ein: Der Nettopreis für 1 bis 3 Paletten erscheint online, ohne Registrierung. Darüber hinaus fordern Sie ein Angebot an – Antwort in unter 2 Stunden (werktags).